Henfenfeld

Hinweise zur Grundsteuerreform

Grundsteuerreform – Abgabe einer Grundsteuererklärung vom 1. Juli bis spätestens 31. Oktober 2022 erforderlich

Waren Sie am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümer bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern? – Dann aufgepasst:

Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grund-stückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forst-wirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.

Hierzu werden Sie durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamt für Steuern im Frühjahr 2022 öffentlich aufgefordert.

Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegeben-heiten am 1. Januar 2022 maßgeblich, sog. Stichtag.

 

Was zu tun ist und weitere Informationen zur Grundsteuererklärung finden Sie auf der Internetseite Ihrer Gemeinde oder direkt unter:

www.grundsteuer.bayern.de

oder telefonisch Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr
unter 089 – 30 70 00 77

 

Hinweisblatt des Bayerischen Landesamts für Steuern zur Grundsteuerreform

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