Henfenfeld

Sitzung des Gemeinderates: Heizungsanlagen und Zisternen sollen gefördert werden

HENFENFELD – Bauarbeiten wird es in Henfenfeld auch heuer reichlich geben. Die Schlaglöcher in der Bahnhofstraße werden grundlegend beseitigt. Kurzfristig gab das Amt für ländliche Entwicklung bekannt, dass auch die Vergabe der Arbeiten für die Stützmauer in der Hauptstraße erfolgt ist. Die SPD/FBB-Fraktion stellte den Antrag, auch neu zu errichtende Heizungsanlagen und Zisternen zu fördern.

Mit einer erfreulichen Mitteilung eröffnete Bürgermeister Markus Gleißenberg die Mai-Sitzung des Henfenfelder Gemeinderates. Das Landratsamt hat den Haushalt 2023 genehmigt und ohne Beanstandung angenommen.

Mit dem desolaten Zustand der Bahnhofstraße wurde die Tagesordnung begonnen. Der Bürgermeister bezeichnete diese Straße als „großes Sorgenkind“. Ursache dafür ist, dass diese Straße keinen richtigen Aufbau des Untergrundes hat, die minimal aufgetragene Asphaltschicht ist auch nicht für Schwerlastverkehr geeignet. Bisher wurden die Schlaglöcher immer nur „provisorisch geflickt“, mit dem Ergebnis, dass in kurzer Zeit wieder Schäden vorhanden waren.

Gleißenberg gab bekannt, dass jetzt rund 60 Quadratmeter grundlegend ausgebessert werden sollen. Für rund 10000 Euro wird die Firma Delling für einen festen Untergrund sorgen.

Aus dem Gemeinderat kam die Frage auf, ob man die Straße nicht gleich komplett ausbauen solle. Dazu erklärte der Bürgermeister, dass dies lange dauern würde, da die Straße nicht erschlossen ist. Im Teil, westlich vom Kindergarten bis zum Bahnhof, befindet sich auch kein Kanal. Von der Planung bis zum Ausbau würden die Erschließung mindestens zwei Jahre vergehen. Das Gremium akzeptierte letztlich die Vergabe an die Firma Delling.

Von der SPD/FBB-Fraktion wurde der Antrag gestellt, dass für neu zu errichtende Heizungsanlagen, Regenwasserzisternen und Solarthermieanlagen Fördergelder seitens der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden sollen. Ausgeschlossen davon sollen Pelletheizungen sein, da hier das Verbrennungsmaterial meist aus dem Ausland kommt. Die Förderung seitens der Gemeinde soll fünf Prozent, maximal 500 Euro pro Anlage betragen. Gleißenberg wies auf die gesetzlichen Planungen des Bundes hin, dass Holz nicht mehr als Brennstoff verwendet werden solle. Im Neubau soll Holz verboten werden und als Ersatz in Bestandsgebäuden sollen 65 Prozent aus „erneuerbaren“ Energien parallel zur Holzheizung vorgeschrieben werden.

Die SPD/FBB-Fraktion will hier jedoch ein Zeichen setzen, denn Holz aus den heimischen Wäldern sei genug vorhanden, deshalb solle dieser Brennstoff auch gefördert werden.

Zur Förderung von Zisternen merkte der Bürgermeister an, dass diese sehr sinnvoll wären, doch habe mittlerweile die Kläranlage Probleme mit der verminderten Wasserzufuhr, vor allem in Trockenperioden. Dies sei allerdings kein Grund, die örtliche Förderung zu verweigern. Zurückgestellt wurde die Förderung von Solarthermieanlagen, denn hier muss geklärt werden, ob eine doppelte Förderung nicht ausgeschlossen ist. Hierzu werden derzeit bereits Fördergelder auf Bundesebene bereitgestellt.

Das Gremium einigte sich darauf, dass für die Fördergelder Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen. Gleißenberg schlug hierzu vor, die gesamte Fördersumme erst bei der Aufstellung des Haushaltes 2024 zu benennen. Auch sei bis dahin eventuell die rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundes klar.

Um Fördergelder ging es auch bei der Festlegung einer Richtlinie zur Förderung von Photovoltaikanlagen. Hier legte der Gemeinderat fest, dass die Fördergelder erst ab dem 1. Juni 2023, nach Inbetriebnahme der Anlagen ausgezahlt werden. Als Fördersummen wurden festgelegt: Mini-Photovoltaikanlagen, sogenannte Balkonanlagen, mit maximal 300 Euro, Dachflächenanlagen mit maximal 1050 Euro. Für die Neuinstallation eines Batteriespeichers gibt es einen Zuschuss von maximal 450 Euro. Diese Richtlinie wurde einstimmig vom Gemeinderat beschlossen.

Eine Kinderspielplatzsatzung war nächstes Thema. Hierzu handelt es nicht um die gemeindeeigenen Spielplätze, sondern um private. Diese Satzung gilt für Wohngebäude mit mehr als drei Wohneinheiten. Hierbei ist der Bauherr verpflichtet, einen Spielplatz anzulegen, egal ob Kinder im Haus wohnen oder nicht. Dies ist seit 2021 in der Bayerischen Bauordnung vorgeschrieben

Als Ansatz für die Bruttofläche des Spielplatzes gilt, dass pro zwölf Quadratmeter Wohnfläche 1,5 Quadratmeter Spielplatz anzulegen sind, jedoch mindestens 40 Quadratmeter. Geschäftsstellenleiter Martin Meyer nannte Details zur Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung des Spielplatzes. Ist es aus Platzgründen nicht möglich, solch einen Spielplatz vorzuhalten, kann dieser auch abgelöst werden. Die dafür zu zahlenden Beträge fließen zweckgebunden in die Herstellung und Unterhaltung der bestehenden öffentlichen Spielplätze. Allerdings ist die Ablösung nur zulässig, wenn die Entfernung maximal 1000 Meter Luftlinie vom Gebäude zu einem dieser Spielplätze ist.

Kurzfristig musste eine Zustimmung zum Bau der Stützmauer an der Hauptstraße im Gremium besprochen werden. Das Amt für Ländliche Entwicklung teilte mit, dass für dieses Dorferneuerungsprojekt eine neue Ausschreibung erfolgt ist. Nachdem die erste Ausschreibung abgelehnt wurde, da sie um rund 200000 Euro höher lag als die Planungssumme, wurde nun ein Angebot vorgelegt, das „nur“ 100000 Euro über diesen Betrag lag. Somit soll die Summe für die Sanierung rund 305000 Euro betragen. Dem stimmten alle Gemeinderäte zu.

Zum Abschluss gab Bürgermeister Markus Gleißenberg bekannt, dass das Wohngebäude Ottensooser Straße 30a an einen Investor verkauft wurde. Dieser hat mittlerweile das Areal an das Landratsamt vermietet. Dieses will dort eine Unterkunft für Flüchtlinge schaffen. Die Gemeinde hat darauf keinen Einfluss, wird aber am 23. Mai um 18.30 Uhr für die betroffenen Anlieger eine Infoveranstaltung halten, die Einladungen dazu wurden bereits versandt.

Johann Dechant

Bild: Der Zustand der Bahnhofstraße ist mittlerweile nicht mehr hinnehmbar.

Foto: J. Dechant

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